Sollten Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, empfiehlt sich immer, gegenüber der gegnerischen Versicherung unter Mitwirkung eines Rechtsanwaltes aufzutreten. Auch in klaren Haftungsfällen wird Sie die gegnerische Versicherung nicht von selbst auf alle Schadenspositionen hinweisen, denn das widerspricht dem Versicherungsgeschäft aus sicht der Versicherer.
Vielmehr wird durch die Mitwirkung eines sorgfältige arbeitenden Rechtsanwaltes sichergestellt, dass auch Schadenspositionen geltend gemacht werden, die bei einer direkten Abrechnung des Geschädigten mit der gegnerischen Versicherung oftmals nicht berücksichtigt werden, da sie dem Geschädigten von der Versicherung nicht "aufgedrängt" werden.
Die Kosten des Rechtsanwaltes werden gewöhnlich von der gegnerischen Versicherung in Höhe der jeweiligen Haftungsquote getragen. Sofern Sie also keine Mithaftung trifft, werden die Gebühren eines Rechtsanwaltes vollständig von der gegnerischen Versicherung getragen.
Informieren Sie sich über Ihre Rechte sofort nach dem Verkehrsunfall.
In Verkehrsunfallsachen bietet Ihnen meine Kanzlei eine kostenlose Erstberatung an. (BGH, Urteil vom 03.07.2017 - AnwZ (Brfg) 42/16)
Ebenso wichtig ist die anwaltliche Unterstützung in Bußgeldangelegenheiten, da hier erhebliche Geldstrafen, ein Fahrverbot und im schlimmsten Fall auch der Entzug der Fahrerlaubnis drohen kann.
Für weitere Fragen und Details stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
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