Die Anzahl der Scheidungen in Deutschland stieg in den letzten Jahren stetig an. Spätestens nachdem die gemeinsamen Kinder volljährig und wirtschaftlich eigenständig sind treten die bisher im Hintergrund gebliebenen Beziehungsprobleme der Ehepartner offen zu Tage. In vielen Fällen scheuen die Eheleute dennoch einen Neuanfang und den Schritt zum Scheidungsanwalt, da mit hohen Scheidungskosten gerechnet wird. Dies ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtum, denn durch die richtige Strategie lassen sich die Kosten auf ein übersichtliches Maß reduzieren. Mittellose Ehepartner haben sogar Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe). Damit kann, wenn die Voraussetzungen vorliegen, das gerichtliche Scheidungsverfahren für den bedürftigen Ehegatten kostenlos sein.
Mit einer Scheidung sind je nach Einzelfall gewisse Fragen (sog. Folgesachen) zu klären. Dies wären etwa der Versorgungsausgleich (Ausgleich der Altersrente) und die Aufteilung des Hausrates sowie des Vermögens (Zugewinnausgleich).
Sofern gemeinsame Kinder vorhanden sind, ist der Kindesunterhalt und das Umgangsrecht zu erörtern. Hierbei muss das Kindeswohl stets im Mittelpunkt stehen.
Das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder wird auch nach der Scheidung regelmäßig gemeinsam ausgeübt.
Zu klären ist auch, ob zwischen den Eheleuten Unterhaltspflichten bestehen. Hier ist ein Anspruch auf Trennungsunterhalt und auf nachehelichen Unterhalt zu prüfen. Insbesondere dem Trennungsunterhalt kommt dabei besondere Bedeutung zu.
Vom Zeitpunkt der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung kann grundsätzlich Trennungsunterhalt verlangt werden. Dies soll sicherstellen, dass die wirtschaftlichen Lebensverhältnisse der Eheleute auch in der Trennungszeit aufrecht erhalten bleiben. Voraussetzung ist, dass ein Ehegatte auf die Unterstützung des Ehepartners angewiesen und dieser leistungsfähig ist. War der bedürftige Ehegatte bisher nicht berufstätig, braucht er zumindest im Trennungsjahr auch weiterhin nicht zu arbeiten. Weitere Besonderheiten können sich ergeben, wenn ein Ehegatte ein Kind betreut.
Dem unterhaltspflichtigen Ehegatten muss jedoch immer sein Selbstbehalt verbleiben. Dies sind aktuell beim Trennungsunterhalt 1.200,00 Euro (Stand 2019).
Oftmals besteht aber nur bei einem Teil der genannten Folgesachen wirklicher Regelungsbedarf. Dieser kann dann in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten werden. In der Vielzahl der Fälle besteht jedoch bereits Einigkeit zwischen den Eheleuten. Dies ist auch die vernünftigste und wirtschaftlichste Lösung.
Bei dem Scheidungstermin vor Gericht handelt es sich nur um einem kurzen Termin. Das Gericht wird die Eheleute kurz zum Trennungszeitpunkt befragen und sich bestätigen lassen, dass beide Eheleute geschieden werden möchten.
Voraussetzung ist dabei immer, dass die Eheleute mindestens 1 Jahr getrennt leben (sog. Trennungsjahr). Nach Ablauf des Trennungsjahres kann die Ehe geschieden werden, wenn beide Eheleute dies wünschen.
Sofern Sie sich mit Scheidungsgedanken tragen, zögern Sie nicht, sich über die Einzelheiten rechtlich beraten zu lassen. Ein Hinauszögern der Ehescheidung kann hingegen erhebliche wirtschaftliche Nachteile (Versorgungsausgleich, Altersrente, Zugewinnausgleich) nach sich ziehen.
Für weitere Fragen und Details stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Wichtig: Erkundigen Sie sich im Vorfeld über Möglichkeiten, die Verfahrenskosten gering zu halten und seien Sie skeptisch vor Versprechungen mancher "Online-Anbieter". Oft wird der falsche Eindruck vermittelt, nur eine "Onlinescheidung" sei preiswert. Meine Kanzlei bearbeitet Scheidungen nicht nur in Erfurt, sondern bundesweit, auch online. Ein erstes informatives Gespräch (ohne Rechtsberatung) wird von meiner Kanzlei in Ehescheidungssachen immer kostenlos angeboten.
Zur Übermittlung aller für die Ehescheidung relevanter Daten können Sie auch nachstehendes Formular benutzen.
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