Egal ob es sich um Haftpflichtfälle
aus einem Verkehrsunfall oder um private Haftpflichtfälle, eine Tierhalterhaftpflicht
oder eine Berufshaftpflicht handelt, es empfiehlt sich in den meisten Fällen
gegenüber der gegnerischen Versicherung unter Mitwirkung eines Rechtsanwaltes
aufzutreten.
Die Kosten des Rechtsanwaltes
werden gewöhnlich von der gegnerischen Versicherung in Höhe der jeweiligen Haftungsquote
getragen.
Für den Geschädigten ergibt
sich dadurch in aller Regel der Vorteil, dass ein sorgfältiger Rechtsanwalt
den Anspruchsumfang seines Mandanten ausgiebig prüft und schließlich auch Schadenspositionen
geltend machen wird, welche bei einer direkten Abrechnung des Geschädigten mit
der gegnerischen Versicherung oftmals nicht berücksichtigt werden, da sie dem
Geschädigten von der Versicherung nicht "aufgedrängt" werden.
Für weitere Fragen und
Details stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Ein erstes
informatives Gespräch (ohne Rechtsberastung) ist stets kostenlos.