Streitigkeiten über soziale
Transferleistungen, insbesondere das sog. Hartz IV, haben mittlerweile ein erhebliches
Ausmaß erreicht. Leistungsempfänger verlieren durch die Vielzahl von Vorschriften
des Sozialgesetzbuches und seiner Nebengesetze, die oftmals für Nichtjuristen
schlicht unverständlich sind, den Überblick. Streitigkeiten mit den Arbeitsagenturen
(ARGE) sind ohne anwaltliche Hilfe für den Betroffenen so gut wie verloren.
Dies lässt sich vor allem immer wieder bei dem Dauerbrenner Unterkunftskosten
beobachten, ob es sich nun um die Miete für angemessenen Wohnraum oder eine
Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung handelt.
Gerade die Erstattung
der Nebenkostenabrechnung wird von der ARGE oftmals abgelehnt, was allerdings
in den wenigsten Fällen statthaft ist. Daher ist jeder Leistungsempfänger gut
beraten, die Übernahme der Nebenkostenabrechnung durch die ARGE zu beantragen
und einen etwaigen Ablehnungsbescheid innerhalb der Widerspruchsfrist anwaltlich
überprüfen zu lassen.
Für weitere Fragen und
Details stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Ein erstes informatives
Gespräch (ohne Rechtsberatung) ist stets kostenlos.