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Anfrage zum Gerichtlichen Mahnverfahren

Vor Auftragserteilung muss geprüft werden, ob folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Forderung gegen Ihren Schuldner ist fällig.
  • Dem Schuldner wurde eine ordnungsgemäße Rechnung zugestellt.
  • Sie haben die Begleichung der Rechnung erfolglos schriftlich angemahnt.
  • Ihr Schuldner hat gegen die Forderung / Rechnung bisher keine sachlichen Einwände erhoben.

Kostenlose Anfragen bitte fernmündlich, per E-Mail oder über folgendes Formular:

Name: Vorname:
Strasse: PLZ, Ort:
Telefon: E-Mail:
 

Ihre Nachricht:

Ich werde mich innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzten.

Sollte es zu einer Auftragserteilung kommen, besteht prinzipiell nur noch die Notwendigkeit, folgende Unterlagen an meine Kanzlei zu senden:
  • eine anwaltliche Beauftragung, von Ihnen unterzeichnet¹
  • die Forderungsrechnung / Mahnung im Original oder als Kopie
  • die Pauschale von 20,00 Euro² (zzgl. 19% UST)
  • die erforderliche Gerichtsgebühr³
Sobald dann die erforderlichen Unterlagen und die Pauschale eingegangen sind, wird der Auftrag ausgeführt.
Selbstverständlich werden Sie jederzeit über alle Schritte sowie den Verfahrensablauf unterrichtet.
 
¹ Die anwaltliche Vollmacht muss lediglich ausgedruckt und von Ihnen unterschrieben werden.
 
² Die Pauschale von 20,00 Euro (zzgl. 19% UST) können Sie zusammen mit den Unterlagen in bar oder als Verrechnungsscheck einsenden, aber auch im Wege der Banküberweisung übermitteln.
 
³ Die genaue Höhe der Gerichtsgebühren kann hier eingesehen werden und sollte zusammen mit der Pauschale übermittelt werden.
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*RA Henning ist Mitglied im DAV