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- Anfrage zum Gerichtlichen
Mahnverfahren
Vor Auftragserteilung muss geprüft
werden, ob folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Forderung gegen Ihren Schuldner
ist fällig.
- Dem Schuldner wurde eine ordnungsgemäße
Rechnung zugestellt.
- Sie haben die Begleichung der
Rechnung erfolglos schriftlich angemahnt.
- Ihr Schuldner hat gegen die Forderung
/ Rechnung bisher keine sachlichen Einwände erhoben.
Kostenlose Anfragen bitte fernmündlich,
per E-Mail oder über folgendes
Formular:
Ich werde mich innerhalb von 24 Stunden
mit Ihnen in Verbindung setzten.
- Sollte es zu einer Auftragserteilung kommen,
besteht prinzipiell nur noch die
Notwendigkeit, folgende Unterlagen an meine Kanzlei zu senden:
- eine anwaltliche Beauftragung,
von Ihnen unterzeichnet¹
- die Forderungsrechnung / Mahnung
im Original oder als Kopie
- die Pauschale von 20,00 Euro²
(zzgl. 19% UST)
- die erforderliche Gerichtsgebühr³
- Sobald dann die erforderlichen
Unterlagen und die Pauschale eingegangen sind, wird der Auftrag ausgeführt.
- Selbstverständlich werden Sie
jederzeit über alle Schritte sowie den Verfahrensablauf unterrichtet.
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¹ Die anwaltliche
Vollmacht muss lediglich ausgedruckt und von Ihnen unterschrieben
werden.
² Die Pauschale von 20,00 Euro (zzgl. 19% UST) können Sie zusammen mit den Unterlagen in
bar oder als Verrechnungsscheck einsenden, aber auch im Wege der Banküberweisung
übermitteln.
³ Die genaue Höhe der Gerichtsgebühren kann
hier
eingesehen werden und sollte zusammen mit der Pauschale übermittelt
werden.
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