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Anwaltliches Mahnschreiben
- Das anwaltliche Mahnschreiben
ist für Sie ein besonders Kosten sparendes, aber dennoch effektives Mittel,
um Ihre Forderung kurzfristig zu realisieren.
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- Viele säumige Schuldner nehmen
ein anwaltliches Mahnschreiben weitaus ernster als die Mahnungen ihrer Gläubiger,
denn dem Schuldner wird bewusst, dass es der Gläubiger mit der Realisierung
seiner Forderung ernst meint und die Sache mit anwaltlicher Hilfe verfolgt.
Dies führt in den meisten Fällen dazu, dass die Forderung schließlich beglichen
wird, ohne dass es eines gerichtlichen Mahnverfahren oder einer Klage bedurft
hätte.
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- Ein anwaltliches Mahnschreiben
kostet Sie keine Anwaltsgebühren, sondern lediglich eine Pauschale von
20,00 Euro*. (zzgl. 19% UST)
weiter zum kostenfreien Anfrageformular
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* Die Anwaltsordnung erlaubt es RAen in außergerichtlichen Angelegenheiten,
gerichtlichen Mahnverfahren sowie Zwangsvollstreckungsverfahren auch
für weniger als die gesetzlichen Gebühren tätig zu werden, sofern der
Auftraggeber seinen gegen den Schuldner bestehenden Gebührenerstattungsanspruch
an den RA abtritt und der nicht abtretungsfähige Teil in einem angemessenen
Verhältnis zur Leistung, der Verantwortung und dem Haftungsrisiko des
RAes steht.
Daher gilt dieses Angebot nur für einen Forderungsumfang bis 1.000,00
Euro. Eventuelle Teilzahlungen des Schuldners müssen auf den Gebührenerstattungsanspruch
des RAes angerechnet werden. Gemäß § 4 Abs. 2 RVG nehme ich einen Teil
des Erstattungsanspruches des Auftraggebers gegen den Schuldner an Erfüllung
statt an.
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