Die Anzahl der
Ehescheidungen in Deutschland stieg in den letzten Jahren stetig an.
Spätestens nach dem die gemeinsamen Kinder volljährig und wirtschaftlich
eigenständig sind treten die bisher im Hintergrund gebliebenen
Beziehungsprobleme der Ehepartner offen zu Tage. In vielen Fällen scheuen
die Eheleute dennoch einen Neuanfang und den Schritt zum Scheidungsanwalt,
da mit hohen Scheidungskosten gerechnet wird. Dies ist jedoch ein weit
verbreiteter Irrtum, denn durch die richtige Strategie lassen sich die
Scheidungskosten auf ein übersichtliches Maß reduzieren und mittellose
Ehepartner haben sogar Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Die mit einer
Ehescheidung zu regelnden Probleme wie den Kindesunterhalt, den
Trennungsunterhalt, den nachehelichen Unterhalt, das Sorgerecht für die
gemeinsamen Kinder, den Versorgungsausgleich, die Aufteilung des Hausrates
und die Vermögensaufteilung lassen sich kostengünstig in einer sog.
Scheidungsfolgenvereinbarung regeln, sofern es bzgl. dieser Fragen überhaupt
Regelungsbedarf zwischen den Eheleuten gibt. Die eigentliche Ehescheidung
vor Gericht ist in der Regel jedenfalls nur eine Formsache.
Ein Hinauszögern des
eigentlich fälligen Scheidungsantrages kann hingegen sogar erhebliche
wirtschaftliche Nachteile, insbesondere mit Blick auf den
Altersrentenanspruch, nach sich ziehen.
Sofern Sie sich also
mit Scheidungsgedanken tragen, zögern Sie nicht, sich über die Einzelheiten
rechtlich beraten zu lassen.
Für weitere Fragen und
Details diesbezüglich stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Ein erstes
informatives Gespräch (ohne Rechtsberatung) wird von meiner Kanzlei
kostenlos angeboten.
Zur Übermittlung aller
für die Ehescheidung relevanter Daten können Sie auch nachstehendes Formular
benutzen.
